Sind Ihre persönlichen Daten von einem Datenleck betroffen?
Jetzt Schadensersatz geltend machen!
Gemäß Art. 34 DSGVO, sind Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Nutzer über ein entstandenes Datenleck zu informieren.
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Unternehmen müssen sicherstellen, dass Ihre persönlichen Daten vor externen Zugriffen geschützt sind.
Alle Betroffenen haben Anspruch auf bis zu 5000€ Schadensersatz!
Prüfen Sie jetzt, ob auch Ihre Daten geklaut wurden - ganz einfach, kostenfrei und unverbindlich mit Claimback!
Innerhalb von 5 Sekunden Betroffenheit prüfen:
Claimback prüft über eine direkte Schnittstelle, ob Sie von einem Datenleck betroffen sind und informiert Sie unmittelbar über etwaige Schadensersatzansprüche.