Die Widerrufsbelehrung in Sixt-Leasingverträgen ist fehlerhaft. Wenn Sie mit Leasinggesellschaften wie Sixt einen Leasingvertrag schließen, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht binnen 14 Tagen zu. Innerhalb dieser Zeit können Sie den Leasingvertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt in der Regel mit Abschluss des Vertrages, jedoch nicht, bevor Sie auch ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden.
Das heißt, die gesetzlich vorgesehene Widerrufsfrist kann überhaupt erst dann beginnen, wenn Ihr Sixt Leasingvertrag eine rechtsgültige Widerrufsbelehrung enthält. Da diese Widerrufsbelehrung in den Musterverträgen von Sixt häufig fehlerhaft und damit ungültig ist, können Sie Ihren Sixt Leasingvertrag auch weiterhin wirksam widerrufen, wie das OLG München unlängst bestätigte.
Das Ergebnis: Unabhängig davon wann Sie das Fahrzeug gekauft haben, kann Ihr Leasingvertrag mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung widerrufen werden, auch weit über die 14 Tage Frist hinaus. Da sich der Fehler im Mustervertrag befindet, kann nahezu jeder aktuelle Sixt-Leasingvertrag widerrufen werden.
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Upload LeasingvertragDas Oberlandesgericht München bestätigte am 18.06.2020 den wirksamen Widerruf eines Sixt Leasingvertrages. Ein wegweisendes Urteil. (Az. 32 U 7119/19)
Für einen im März 2017 privat abgeschlossenen Leasingvertrag mit Sixt wurde im Juni 2018 der Widerruf erklärt und die Rückabwicklung des Leasingvertrages gefordert.
Das Gericht bestätigte die Fehler in der Widerrufsbelehrung und der Vertrag mit der Sixt Leasing Gesellschaft konnte widerrufen werden.
Sixt wurde verurteilt, das Fahrzeug zurückzunehmen und dem Leasingnehmer im Gegenzug alle gezahlten Raten und die volle Anzahlung zu erstatten. Weder eine Nutzungsentschädigung wurde verrechnet, noch musste der Kläger eine Nachzahlung leisten.
Der Kläger ist effektiv 40.000 Kilometer mit seinem Auto kostenfrei gefahren.
In etwaigen Sixt-Leasingverträgen finden sich Formfehler, Widersprüche oder unzulässige Formulierungen in der Widerrufsbelehrung, hier sind die Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf recht hoch. Besonders bei online abgeschlossenen Fernabsatzverträgen von Sixt Leasing sind diese vertragsunzulässigen Formulierungen zu finden.
Voraussetzung für den erfolgreichen Widerruf Ihres Sixt-Leasingvertrages sind Formfehler, Widersprüche oder unzulässige Formulierungen in der Widerrufsbelehrung.
Grundsätzlich besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Diese Frist tritt jedoch nicht in Kraft, wenn Sie bei Vertragsabschluss nicht über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung in den Musterverträgen von Sixt Leasing verstreicht die Frist nicht - daher können die Verträge über die 14-Tage hinaus widerrufen werden.
1. Sie bekommen Ihre Anzahlung und alle gezahlten Raten zurückerstattet
2. Sie umgehen eine teure Nachzahlung bei der Fahrzeugrückgabe
Häufige Fehler in Leasinverträgen sind ungültige Anschriften, widersprüchliche Angaben und fehlende Adressen für den schriftlichen Widerruf.
Weitere Formfehler sind:
- fehlerhafte Regulierungen hinsichtlich des Zahlungsverzuges
- Teilweise wird nicht ausreichend über das Kündigungsverfahren informiert.
- unzureichende oder fehlerhaften Mindestangaben
Gerne überprüfen wir Ihren Leasingvertrag auf Fehler und dadurch entstehende Schadensersatzansprüche.
Es wird davon ausgegangen, dass die meisten online geschlossenen Verträge von Sixt Leasing fehlerhaft sind und wirksam widerrufen werden können.
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