LKW-Kartell

EuGH-Urteil gegen Scania vom 01. Februar 2024 ermöglicht die erneute Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen

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Häufig gestellte Fragen

Hintergrund zum LKW-Kartell

Die Hersteller von Lastkraftwagen MAN, Daimler, Volvo/Renault, Iveco und DAF haben im Rahmen eines Vergleichs mit der EU-Kommission zugegeben, am Lkw-Kartell beteiligt gewesen zu sein. Lediglich Scania hat sich nicht am Vergleich beteiligt und stattdessen die Bußgeldentscheidung vor die Europäischen Gerichte gebracht. Am 1. Februar 2024 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) abschließend, dass Scania zu Recht mit einem Bußgeld in Höhe von ca. 880 Mio. EUR für seine Teilnahme am Lkw-Kartell belegt wurde. Damit ist bestätigt, dass Scania am Kartell beteiligt war und für alle daraus resultierenden Schäden haftbar ist. Während der Gerichtsverfahren gegen Scania war die Verjährung von Ansprüchen gegen das Unternehmen ausgesetzt und somit nicht in Kraft.

Dies bedeutet konkret: Obwohl Ansprüche gegen die anderen Kartellmitglieder möglicherweise bereits verjährt sind, können heute noch alle Ansprüche gegen Scania geltend gemacht werden – unabhängig davon, ob es sich um einen Scania-Lkw oder einen Lkw der Marken MAN, Daimler, Volvo/Renault, DAF oder Iveco handelt. Die Aussicht auf die Durchsetzbarkeit von Schadenersatzansprüchen ist schwer vorherzusagen. Jedoch ist ein Schadenersatz in Höhe von min. 5% des Anschaffungswerts pro Lkw sowie Zinsen durchaus realistisch.