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Altfahrzeuge-Recycling-Kartell – Melden Sie sich an!

 

✔️ Unkomplizierte Registrierung: In wenigen Schritten erfassen wir den möglichen Umfang Ihrer Ansprüche
✔️ Erfahrene Rechtsanwälte:   SGP Rechtsanwälte – Ihre Kartellrechtsspezialisten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
✔️ Kein Kostenrisiko: Sofern gewünscht, übernimmt ein Prozessfinanzierer sämtliche Kostenrisiken der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegen reine Erfolgsbeteiligung

Hintergrund

Was ist passiert?

Zwischen 2002 und 2017 haben 16 Autohersteller und der Europäische Automobilherstellerverband ACEA illegale Absprachen getroffen. Ziel war es, Kosten zu sparen und Umweltwettbewerb zu vermeiden. Die Hersteller zahlten keine Vergütung für die Altfahrzeugverwertung und verzichteten auf umweltbezogene Werbung. Im April 2025 verhängte die EU-Kommission Bußgelder von insgesamt 458 Mio. Euro gegen das Kartell. 

 

Wer ist betroffen?

Verwertungsbetriebe sowie Händler und Zwischenhändler, die mit den betroffenen Herstellern zusammenarbeiteten.

 

Wo galt das Kartell?

Im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Was bedeutet das für mich?

Wie bin ich betroffen?

Das Kartell hat Verwertungsbetriebe über Jahre durch Nicht-Vergütung der Aufarbeitung von Altfahrzeugen deutlich geschädigt. Gleichzeitig führten die illegalen Absprachen zu geringeren Fahrzeugmengen und somit zu zusätzlich entgangenen Erlösen. Die Folgen sind bis heute spürbar, da sich Marktbedingungen und Preise nicht erholt haben.

In wenigen Minuten starten & prüfen lassen
Was wollen wir gemeinsam tun?

Wir wollen für Sie Schadensersatz für die Vergangenheit und eine Lösung für die Zukunft herbeiführen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis verwerteter Altfahrzeuge.
Die Höhe möglicher Schadensersatzforderungen ergibt sich aus der Anzahl der von Ihnen verwerteten Fahrzeuge und der marktüblichen Vergütung, die Ihnen die Hersteller für die Verwertung je Altfahrzeug hätten bezahlen müssen – zzgl. Zinsen ab Schadenseintritt.

Was kann ich tun?
Was wird mir angeboten?

Ihre Ansprüche werden unkompliziert, kostenlos und unverbindlich per Registrierung erfasst.  Die Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche erfolgt auf Wunsch komplett risikofrei über einen Prozesskostenfinanzierer, der ausschließlich bei Erfolg eine Erfolgsgebühr erhält.

Was wird mir angeboten?

Das Altfahrzeug-Kartell: Schadensersatz sichern

Ihre Partner

Über SGP:

SGP Rechtsanwälte ist eine renommierte Wirtschaftskanzlei mit über 8 Standorten in Deutschland und langjährige Expertise im Kartellrecht und in der Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen. SGP vertritt in großem Umfang Kartellgeschädigte, u.a. im LKW-, Zucker-, Kaffee-, Drogeriewaren- und Rundholzkartell und konnte bereits für zahlreiche Kartellgeschädigte Schadensersatz in Millionenumfang realisieren.

 

Über DCE:

Düsseldorf Competition Economics (DCE) ist ein bekanntes wirtschaftswissenschaftliches Beratungsunternehmen mit ausgewiesener Expertise im Kartellschadensersatz. DCE unterstützt seit mehr als einem Jahrzehnt die Geltendmachung von Ansprüchen mit belastbaren ökonomischen Analysen und gerichtsfesten Gutachten und kennt Kartellverfahren aus allen Perspektiven. Auf Klägerseite war DCE u. a. in Verfahren zum LKW-Kartell, Drogeriekartell, Kartenzahlungen (EC-Cash) tätig.

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