Fragebogen zum Altfahrzeuge-Recycling-Kartell

1. Haben Sie Altfahrzeuge im Sinne der Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) behandelt bzw. demontiert?*
4. Haben Sie in der Zeit zwischen 2002 und 2017 über die Verwertung der Altfahrzeuge Nachweise ausgestellt?*
5. Verfügen Sie hinsichtlich der Behandlung von Altfahrzeugen über elektronisch gespeicherte und abrufbare Daten?*
6. Haben Sie zur Durchsetzung Ihrer möglichen Schadensansprüche gegen das Kartell Interesse an einer Übernahme des Prozesskostenrisikos durch eine Prozesskostenfinanzierung?*