BMW Abgasskandal - neues EuGH Urteil stärkt Verbraucher!

Marie | Claimback

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Jahr 2025 ein wegweisendes Urteil im Dieselskandal gefällt, das für hunderttausende Fahrzeughalter – insbesondere auch von BMW-Dieseln – von großer Bedeutung ist. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Hersteller für den Einsatz sogenannter „Thermofenster“ und anderer Abschalteinrichtungen haften müssen, die dafür sorgen, dass Abgasreinigungssysteme unter bestimmten Bedingungen abgeschaltet werden.

 

Der EuGH stellte klar: Solche Abschalteinrichtungen sind grundsätzlich unzulässig, und Verbraucher haben Anspruch auf Schadensersatz – selbst dann, wenn das Fahrzeug eine offizielle Typgenehmigung besitzt oder bereits weiterverkauft wurde. Damit stärkt das Urteil die Rechte der Käufer deutlich und entzieht den bisherigen Schutzbehauptungen der Autohersteller die Grundlage.

 

Das Wichtigste für Verbraucher im Überblick

  • Schadensersatz möglich
  • Gilt auch für Gebrauchtwagen
  • Typgenehmigung schützt Hersteller nicht
  • Höhe der Entschädigung zwischen 5 – 15 % des Kaufpreises
  • Europaweite Wirkung

Sind Sie betroffen? Prüfen Sie jetzt kostenlos!