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LKW-Kartell

EuGH-Urteil gegen Scania vom 01. Februar 2024 ermöglicht die erneute Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen

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Und so funktioniert's

Einfach Anspruch prüfen
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Sie wollen wissen, ob Sie als Geschädigter des LKW-Kartells Schadensersatzanspruch haben? Claimback hilft Ihnen dabei, Ihren potentiellen Anspruch prüfen zu lassen und geltend zu machen! Mit ein paar Klicks wird Ihr Anspruch von unserer Partnerkanzlei geprüft und Sie bekommen von Claimback eine Einschätzung, welcher Schadensersatzanspruch Ihnen zusteht. Für Sie zu 100% ohne Kostenrisiko, schnell und einfach.

LKW bereits verkauft?
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Haben Sie Ihr durch das LKW-Kartell betroffene Fahrzeug bereits weiterverkauft oder in Zahlung gegeben? Ihnen steht als Geschädigter trotzdem ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Diesen erhalten Sie zusätzlich zum bereits erzielten Verkaufspreis / zur Inzahlungnahme – nach erfolgreicher Durchsetzung Ihres Anspruches.

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Schadensersatz ohne Rechtsschutz
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Häufig gestellte Fragen

Ihr LKW ist betroffen,

  • soweit es sich um ein im Kartellzeitraum zwischen 1998 und 2011 (bezogen auf das Kaufdatum) und innerhalb der EU gekauftes Neufahrzeug mit einer Nutzlast von mindestens 6 Tonnen handelt
  • wenn es sich um folgende Hersteller handelt: MAN, Daimler, Volvo/Renault, Iveco, Scania und DAF
  • Aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung der einzelnen Kartellmitglieder, können Sie Ihre Schadensansprüche gegen DAF, Daimler, Renault/Volvo, Iveco, MAN auch gegen Scania geltend machen.

Obwohl Ansprüche gegen die anderen Kartellmitglieder möglicherweise bereits verjährt sind, können heute noch alle Ansprüche gegen Scania aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung der einzelnen Kartellmitglieder geltend gemacht werden – unabhängig davon, ob es sich um einen Scania-LKW oder einen LKW von MAN, Daimler, Volvo/Renault, DAF oder Iveco handelt.

Nein, leider haben Sie nur dann einen Anspruch auf Schadensersatz, insofern Sie ein Neufahrzeug erworben haben.

Ja – ein Weiterverkauf ist für den Anspruch auf Schadensersatz unerheblich.

Unser Prozessfinanzierer übernimmt sowohl Ihre Anwalts- als auch Ihre Gerichtskosten (sowie mögliche Kosten der Gegenseite bei Unterliegen oder im Falle eines Vergleiches) und behält für die Übernahme des gesamten Prozessrisikos – nur im Erfolgsfall – eine Erfolgsprämie ein. Sie tragen im Unterliegen kein Kostenrisiko und profitieren im Erfolgsfall.

Folgende Erwerbsvorgänge sind betroffen:

  1. Kauf eines Neufahrzeuges (mit oder ohne Finanzierung)
  2. Mietkauf eines Neufahrzeuges
  3. Leasing eines Neufahrzeuges mit anschließender Übernahme des LKW

Sämtliche Unterlagen zum Erwerbsvorgang, wie z.B.

  1. Rechnung, Kauf- oder Leasingvertrag, Bestellbestätigung
  2. Fahrzeugschein

 

Sämtliche Unterlagen zu Ihrer Firma, wie z.B.

  1. Historischer Handelsregisterauszu
  2. Persönliche Daten zur Geschäftsführung

Hintergrund zum LKW-Kartell

Die Hersteller von Lastkraftwagen MAN, Daimler, Volvo/Renault, Iveco und DAF haben im Rahmen eines Vergleichs mit der EU-Kommission zugegeben, am Lkw-Kartell beteiligt gewesen zu sein. Lediglich Scania hat sich nicht am Vergleich beteiligt und stattdessen die Bußgeldentscheidung vor die Europäischen Gerichte gebracht. Am 1. Februar 2024 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) abschließend, dass Scania zu Recht mit einem Bußgeld in Höhe von ca. 880 Mio. EUR für seine Teilnahme am Lkw-Kartell belegt wurde. Damit ist bestätigt, dass Scania am Kartell beteiligt war und für alle daraus resultierenden Schäden haftbar ist. Während der Gerichtsverfahren gegen Scania war die Verjährung von Ansprüchen gegen das Unternehmen ausgesetzt und somit nicht in Kraft.

Dies bedeutet konkret: Obwohl Ansprüche gegen die anderen Kartellmitglieder möglicherweise bereits verjährt sind, können heute noch alle Ansprüche gegen Scania geltend gemacht werden – unabhängig davon, ob es sich um einen Scania-Lkw oder einen Lkw der Marken MAN, Daimler, Volvo/Renault, DAF oder Iveco handelt. Die Aussicht auf die Durchsetzbarkeit von Schadenersatzansprüchen ist schwer vorherzusagen. Jedoch ist ein Schadenersatz in Höhe von min. 5% des Anschaffungswerts pro Lkw sowie Zinsen durchaus realistisch.