Vom LKW-Preisabsprachen betroffen? Jetzt Anspruch sichern!
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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs eröffnet Ihnen erneut die Möglichkeit, Ihre Ansprüche gegen die LKW Hersteller geltend zu machen.
✓ Erstattung von ca. 5 % des Kaufpreises zzgl. Zinsen
Profitieren Sie von einer Rückzahlung – ganz ohne Risiko.
✓ LKW bereits verkauft? Kein Problem!
Auch wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr besitzen, können Sie dennoch Schadensersatz fordern.
So funktioniert Claimback
Sie möchten wissen, ob Ihnen Schadensersatz zusteht? Claimback prüft Ihren Anspruch kostenlos und hilft Ihnen, ihn durchzusetzen – schnell, einfach und ohne Kostenrisiko. Mit nur wenigen Klicks erhalten Sie eine Einschätzung unserer Partnerkanzlei, wie hoch Ihr Anspruch sein könnte.
Bei positivem Ergebnis übergeben wir Ihren Fall – mit Ihrer Zustimmung – an eine unserer renommierten Partnerkanzleien, die auf genau solche LKW-Kartell-Fälle spezialisiert ist. So sichern wir die bestmögliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Ohne eigenes Kostenrisiko durch die Zusammenarbeit mit Prozesskostenfinanzierer.
Haben Sie Ihren LKW bereits verkauft oder in Zahlung gegeben? Ihr Anspruch auf Schadensersatz bleibt bestehen – zusätzlich zum erzielten Verkaufspreis. Claimback hilft Ihnen, diesen Anspruch erfolgreich durchzusetzen – schnell, einfach und ohne Kostenrisiko.
Nutzen Sie Ihre Chance!
Das EuGH-Urteil gegen Scania eröffnet Ihnen erneut die Möglichkeit, Ihren Anspruch geltend zu machen – auch wenn der LKW bereits verkauft wurde. Jetzt unkompliziert und risikofrei handeln!
Hintergrund zum LKW-Kartell
Die Hersteller von Lastkraftwagen MAN, Daimler, Volvo/Renault, Iveco und DAF haben im Rahmen eines Vergleichs mit der EU-Kommission zugegeben, am Lkw-Kartell beteiligt gewesen zu sein. Lediglich Scania hat sich nicht am Vergleich beteiligt und stattdessen die Bußgeldentscheidung vor die Europäischen Gerichte gebracht. Am 1. Februar 2024 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) abschließend, dass Scania zu Recht mit einem Bußgeld in Höhe von ca. 880 Mio. EUR für seine Teilnahme am Lkw-Kartell belegt wurde. Damit ist bestätigt, dass Scania am Kartell beteiligt war und für alle daraus resultierenden Schäden haftbar ist. Während der Gerichtsverfahren gegen Scania war die Verjährung von Ansprüchen gegen das Unternehmen ausgesetzt und somit nicht in Kraft.
Dies bedeutet konkret: Obwohl Ansprüche gegen die anderen Kartellmitglieder möglicherweise bereits verjährt sind, können heute noch alle Ansprüche gegen Scania geltend gemacht werden – unabhängig davon, ob es sich um einen Scania-Lkw oder einen Lkw der Marken MAN, Daimler, Volvo/Renault, DAF oder Iveco handelt. Die Aussicht auf die Durchsetzbarkeit von Schadenersatzansprüchen ist schwer vorherzusagen. Jedoch ist ein Schadenersatz in Höhe von min. 5% des Anschaffungswerts pro Lkw sowie Zinsen durchaus realistisch.
Kein Kostenrisiko
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Schadensersatz ohne Rechtsschutz
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- Geschätzte Erstattung von ca. 5 % des Kaufpreises zzgl. Zinsen.
- LKW bereits verkauft? Trotzdem Schadensersatz geltend machen.
Häufig gestellte Fragen
Ihr LKW ist betroffen,
- soweit es sich um ein im Kartellzeitraum zwischen 1998 und 2011 (bezogen auf das Kaufdatum) und innerhalb der EU gekauftes Neufahrzeug mit einer Nutzlast von mindestens 6 Tonnen handelt
- wenn es sich um folgende Hersteller handelt: MAN, Daimler, Volvo/Renault, Iveco, Scania und DAF
- Aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung der einzelnen Kartellmitglieder, können Sie Ihre Schadensansprüche gegen DAF, Daimler, Renault/Volvo, Iveco, MAN auch gegen Scania geltend machen.
Obwohl Ansprüche gegen die anderen Kartellmitglieder möglicherweise bereits verjährt sind, können heute noch alle Ansprüche gegen Scania aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung der einzelnen Kartellmitglieder geltend gemacht werden – unabhängig davon, ob es sich um einen Scania-LKW oder einen LKW von MAN, Daimler, Volvo/Renault, DAF oder Iveco handelt.
Nein, leider haben Sie nur dann einen Anspruch auf Schadensersatz, insofern Sie ein Neufahrzeug erworben haben.
Ja – ein Weiterverkauf ist für den Anspruch auf Schadensersatz unerheblich.
Unser Prozessfinanzierer übernimmt sowohl Ihre Anwalts- als auch Ihre Gerichtskosten (sowie mögliche Kosten der Gegenseite bei Unterliegen oder im Falle eines Vergleiches) und behält für die Übernahme des gesamten Prozessrisikos – nur im Erfolgsfall – eine Erfolgsprämie ein. Sie tragen im Unterliegen kein Kostenrisiko und profitieren im Erfolgsfall.
Folgende Erwerbsvorgänge sind betroffen:
- Kauf eines Neufahrzeuges (mit oder ohne Finanzierung)
- Mietkauf eines Neufahrzeuges
- Leasing eines Neufahrzeuges mit anschließender Übernahme des LKW
Sämtliche Unterlagen zum Erwerbsvorgang, wie z.B.
- Rechnung, Kauf- oder Leasingvertrag, Bestellbestätigung
- Fahrzeugschein
Sämtliche Unterlagen zu Ihrer Firma, wie z.B.
- Historischer Handelsregisterauszu
- Persönliche Daten zur Geschäftsführung