So funktioniert Claimback
Registriere Dich online und lade Deine Unterlagen (z. B. Kaufvertrag, Fahrzeugschein) bequem hoch. Unsere Experten prüfen Deine Angaben kostenlos und unverbindlich – Du erfährst schnell, ob ein Anspruch besteht.

Bei positivem Ergebnis übergeben wir Deinen Fall – mit Deiner Zustimmung – an eine unserer renommierten Partnerkanzleien, die auf genau solche Diesel-Fälle spezialisiert ist. So sichern wir die bestmögliche Durchsetzung Deiner Ansprüche.
Die Kanzlei holt für Dich bis zu 10 % des Kaufpreises zurück. Dank unseres Prozesskostenfinanzierers übernimmst Du keine Kosten – Du zahlst nur im Erfolgsfall eine Provision.

Unsere Partnerkanzleien sind bekannt aus:
- Kunden vertrauen uns
- 0
- Euro Schadensersatz über Partnerkanzleien eingefordert
- 0
- Partneranwälte in Zusammenarbeit mit Claimback
- 0
Wie viel Geld bekomme ich zurück?
- Kein Schadensersatz
- Drohende Stilllegung
- Drohende Fahrverbote
- Geringer Verkaufspreis
- Drohende Motorschäden bei Software Update

- 0,-€ Kostenrisiko
- Zeitaufwand: 2 Minuten
- Höchste Erfolgschancen
- Erfahrenes Team aus TOP Anwälten
- Absolut stress- und risikofrei
- Großer Prozessfinanzierer als Partner
- Maximale Schadenssumme
- Anwalts- und Prozesskostenrisiko
- Hoher Zeitaufwand
- Erfolgschancen unklar
- Mitunter wenig Erfahrung
- Hoher Stressfaktor
Häufig gestellte Fragen
Viele Dieselmodelle von BMW und MINI mit der Euronorm 5 oder 6 sind vom Abgasskandal betroffen. Laut Behörden wurden in diesen Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut. Als Halter hast Du daher möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz – und zwar bis zu 10 % des Kaufpreises, selbst wenn Du das Fahrzeug bereits verkauft hast. Über eine kostenlose Prüfung bei Claimback erfährst Du schnell und unkompliziert, ob Dein Fahrzeug betroffen ist und ob Deine Ansprüche noch nicht verjährt sind.
Die Verjährungseintritt ist im Einzelfall zu überprüfen und abhängig vom jeweils betroffenen Motor und Herstellermodell. Gerade im Abgasskandal zeigt sich immer wieder, dass sich unter anderen juristischen Aspekten Verjährungen deutlich verlängern lassen – in jedem Fall solltest Du Deine Ansprüche durch unsere Partnerkanzleien prüfen lassen. Bestenfalls könntest Du bis zu 10 Jahre rückwirkend (ab Kaufdatum) einen Anspruch geltend machen.
Melde Dich sich bei Claimback kostenlos an. Wir prüfen mithilfe Deiner Daten zusammen mit unseren Partnerkanzleien, ob Dein Diesel betroffen ist, ob eine Verjährung ausgeschlossen werden kann und ob Du einen Anspruch auf Entschädigung hast.
Wenn Du ein Aufforderungsschreiben vom Hersteller erhalten hast, ist Dein Diesel betroffen. In diesem Fall hast Du einen Wertverlust erlitten und kannst Anspruch auf Schadensersatz geltend machen – vorausgesetzt, Dein Anspruch ist noch nicht verjährt. Das gilt unabhängig davon, ob Du bereits ein Software-Update durchführen lassen hast oder nicht.
Selbst wenn ein Update erfolgt ist, bleibt Dein Anspruch bestehen, da die Auswirkungen auf Leistung, Verbrauch und Lebensdauer Deines Fahrzeugs noch nicht absehbar sind.
Ja, Du bist betroffen, wenn Dein Fahrzeug in Deiner Stadt wegen Diesel-Fahrverboten nicht mehr fahren darf. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) setzt sich aktiv für „Saubere Luft“ ein und führt bundesweit juristische Verfahren, um Diesel-Fahrverbote durchzusetzen. Inzwischen gibt es bereits über 12 rechtskräftige Urteile in verschiedenen Städten – es ist also gut möglich, dass auch Deine Stadt betroffen ist oder bald betroffen sein wird.
Wenn Du der Aufforderung zur Durchführung eines Software-Updates nicht nachkommst, kann Dein Diesel sogar von der Zulassungsstelle stillgelegt werden.
Möchtest Du Deinen Diesel jetzt verkaufen, musst Du mit einem deutlich geringeren Verkaufswert rechnen – ein klarer finanzieller Schaden. Deshalb hast Du Anspruch auf Schadensersatz.
Auch wenn Du Deinen Diesel gebraucht gekauft hast, steht Dir Schadensersatz zu. Die vom Kaufpreis abzuziehende Nutzungsentschädigung wird dabei auf Basis des Kilometerstands zum Zeitpunkt des Kaufs berechnet.
Melde Dich kostenlos bei Claimback an. Gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien prüfen wir, ob Dein Diesel betroffen ist, ob eine Verjährung ausgeschlossen werden kann und ob Du Anspruch auf Entschädigung hast. Wenn Deine Angaben vollständig sind, teilen wir Dir außerdem mit, wie hoch Dein Schadensersatz voraussichtlich ausfallen wird.
Auch wenn Du Deinen Diesel bereits verkauft hast, steht Dir eine Entschädigung zu – unabhängig davon, ob ein Software-Update aufgespielt wurde oder nicht.
Melde Dich kostenlos bei Claimback an. Gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien prüfen wir, ob Dein Diesel betroffen ist, ob eine Verjährung ausgeschlossen werden kann und ob Du Anspruch auf Entschädigung hast. Wenn Deine Angaben vollständig sind, teilen wir Dir außerdem mit, wie hoch Dein Schadensersatz voraussichtlich ausfallen wird.
Ein Prozessfinanzierer übernimmt sämtliche Kosten des Verfahrens – also Anwalts-, Gerichts- und mögliche Gegenseitenkosten. Dafür erhält er im Erfolgsfall eine Erfolgsprämie. Du trägst also kein Kostenrisiko, selbst wenn der Prozess nicht erfolgreich verläuft. Im Erfolgsfall profitierst Du von Deiner Entschädigung – ganz ohne finanzielles Vorab-Risiko.
Sobald Du Dich bei Claimback anmeldest und Deine Angaben und Unterlagen einreichst, wird Deine Anmeldung umgehend von unseren Spezialisten geprüft. Nach der Mandatierung wird Dein Anspruch zunächst außergerichtlich geltend gemacht. Sollte dieser abgelehnt werden, reicht unsere Partnerkanzlei kurzfristig Klage beim zuständigen Gericht ein. Die Dauer des Verfahrens hängt unter anderem von der Auslastung des für Dich zuständigen Gerichts ab. Die erstrittene Schadenssumme wird nach einem rechtskräftigen Urteil oder einer außergerichtlichen Einigung ausgezahlt und direkt durch die Kanzlei auf Dein Bankkonto überwiesen.
Ein Dieselkreditkauf ändert grundsätzlich nichts – auch in diesem Fall hast Du sehr wahrscheinlich Anspruch auf Schadensersatz.