Lange Zeit schien es, als wäre BMW im „Dieselgate“-Sturm noch glimpflich davongekommen. Doch aktuelle Gerichtsurteile und verpflichtende Rückrufe haben die Lage grundlegend verändert. Zu Beginn des Jahres 2026 sind Tausende von BMW-Besitzern in Deutschland endlich in der Position, den Hersteller zur Rechenschaft zu ziehen. Wenn Sie ein BMW-Dieselfahrzeug gekauft haben – ob neu oder gebraucht –, erfahren Sie hier alles über Ihre Rechte und Ihren Weg zur Entschädigung.
Die Wende im Jahr 2026: Warum jetzt handeln?
Das juristische Blatt hat sich entscheidend gewendet, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH) die Hürden für Verbraucher deutlich gesenkt haben. Früher mussten Eigentümer eine „vorsätzliche sittenwidrige Schädigung“ nachweisen – eine extrem schwierige rechtliche Hürde.
Heute haben die Gerichte entschieden, dass bereits einfache Fahrlässigkeit in Bezug auf sogenannte „Thermofenster“ (Software, die die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen reduziert) ausreicht, um einen Anspruch zu begründen. Da im Sommer 2026 weitere richtungsweisende Urteile erwartet werden, steht das Fenster für Klagen weit offen – doch wegen der drohenden Verjährung ist Eile geboten.
Was können Sie geltend machen?
Im Jahr 2026 gibt es eine klare und unkomplizierte Möglichkeit, eine Entschädigung geltend zu machen:
Der „kleine Schadensersatzanspruch“ (Differenzschaden): Sie behalten Ihr Fahrzeug und erhalten eine einmalige Zahlung in Höhe von 5 % bis 15 % des ursprünglichen Kaufpreises.
Bei einem BMW X3 oder einer 5er-Serie mit einem ursprünglichen Kaufpreis von 50.000 € kann dies einer Auszahlung von 2.500 € bis 7.500 € entsprechen.
Sind Sie betroffen? Prüfen Sie jetzt kostenlos!
Welche BMW-Modelle sind betroffen?
Nach aktuellen Entwicklungen sind nahezu alle BMW-Dieselfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 betroffen. Das Thema beschränkt sich nicht mehr nur auf wenige Modelle oder offizielle Rückrufe.
Statt Sie zu bitten, selbst nach komplizierten Motorcodes zu suchen, übernehmen wir die Prüfung für Sie. Sobald uns Ihre Unterlagen vorliegen, führen wir eine sofortige Vorprüfung durch. Wir bestätigen Ihnen dann genau, ob Ihr spezifisches Fahrzeug für eine Entschädigung berechtigt ist.
So funktioniert der Prozess mit Claimback
Der Gedanke, gegen einen Riesen wie BMW zu kämpfen, kann einschüchternd wirken. Deshalb haben wir den Prozess in vier einfache Schritte gestrafft:
1. Sofort-Check: Nutzen Sie unser Online-Tool und geben Sie Ihre Fahrzeugdaten ein. Wir prüfen sofort, ob Ihr Modell grundsätzlich zur betroffenen Flotte gehört.
2. Dokumenten-Upload: Sie stellen die Grundlagen bereit – Kaufvertrag oder Fahrzeugschein. Es sind keine komplizierten Rechtsformulare Ihrerseits erforderlich.
3. Experten-Management: Unsere Rechtsspezialisten und Partneranwälte übernehmen. Wir kümmern uns um die gesamte Kommunikation mit BMW und den Gerichten.
4. Auszahlung: Sobald der Vergleich oder das Urteil steht, erhalten Sie Ihre Entschädigung direkt ausgezahlt.
Kein Risiko, nur Erfolg
Das größte Hindernis für die meisten Deutschen ist die Angst vor Anwaltskosten. Bei Claimback beseitigen wir diese Hürde. Wir arbeiten auf Erfolgsbasis: Wenn wir Ihren Fall nicht gewinnen, zahlen Sie nichts. Das bedeutet, dass Sie ohne finanzielles Risiko Gerechtigkeit gegen einen der größten Autohersteller der Welt einfordern können.
Lassen Sie Ihren Anspruch nicht verfallen. Da sich die Rechtsstrategien der Konzerne ständig ändern, ist 2026 das Jahr, um sich das Geld zu sichern, das Ihnen für den Wertverlust und die Umweltbelastung Ihres Fahrzeugs rechtmäßig zusteht.
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