Mehr als 50 Millionen Verträge betroffen – Ihrer auch?
Viele Lebensversicherungen und Basisrentenverträge enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Bei Lebensversicherungen kündigen wir Ihren Vertrag und holen per Widerruf deutlich mehr zurück als den bloßen Rückkaufwert. Bei Basisrenten – die nicht kündbar sind – ist der Widerruf der einzige Weg, Ihre eingezahlten Beiträge zurückzuholen.
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Welche Situation trifft auf Sie zu?
Wann kann eine Überprüfung sinnvoll sein?
(1) Sie beabsichtigen Ihre Police zu kündigen, um den Rückkaufwert zu erhalten, da Sie ohnehin aus dem Vertrag aussteigen wollten
(2) Sie stehen kurz vor dem Ablauf der Police und möchten sicherstellen, dass Ihnen die Versicherung keine Erträge vorenthält
(3) Sie haben das Gefühl zu hohe Vermarktungsgebühren bezahlt zu haben, die Ihre Rendite belasten
Wann kann eine Überprüfung sinnvoll sein?
(1) Sie sind sich nicht mehr sicher, was im Todesfall nach Renteneintritt mir Ihren Ersparnissen passiert
(2) Sie stellen sich die Frage, ob Ihre Familienmitglieder auch ordentlich mitversichert sind?
Rechtlicher Hintergrund – Ihre Chance auf Rückabwicklung & Zinsen
Sowohl für den etwaigen Widerruf einer klassischen- oder fondsgebundenen Lebensversicherung als auch eines Basisrentenvertrages (Rürup) hat der Bundesgerichtshof (BGH) schon diverse verbraucherfreundliche Urteile gefällt. Kundinnen und Kunden ist diese Möglichkeit häufig nicht bewusst, so dass in vielen Fällen erhebliche Mehrerträge auf der Strecke bleiben können. Darüber hinaus sind Kunden oftmals bei Rürup Verträgen nichts sachgerecht aufgeklärt worde, was im Extremfall dazu führen kann, dass ihre gesamten eingezahlten Prämien Ihren Erben nicht zur Verfügung stehen.
Als Beispiel bei klassischen Renten- und Lebensversicherungen – die zwischen dem 29. April 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden – enthalten häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Der BGH hat mehrfach entschieden, dass solche Verträge auch Jahre später noch widerrufen und rückabgewickelt werden können – selbst wenn sie bereits gekündigt oder ausgelaufen sind (BGH 07.05.2014 – IV ZR 76/11, BGH 29.07.2015 – IV ZR 384/14).
Was bedeutet das für Sie?
Bei erfolgreichem Widerruf erhalten Sie Ihre eingezahlten Beiträge zurück – und zusätzlich einen sogenannten Nutzungsersatz. Je nach Vertragsverlauf kann dies eine zusätzliche Rückzahlung von mehreren tausend Euro bedeuten – bzw. im Durchschnitt 20-30% der einbezahlten Prämien oder aktuellen Rückkaufwertes.
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Ein erfolgreicher Widerruf bringt Ihnen oft deutlich mehr zurück als eine reguläre Kündigung. Neben den eingezahlten Beiträgen erhalten Sie auch Zinsen – das kann mehrere Tausend Euro zusätzlich bedeuten.
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Häufig gestellte Fragen
Klassische Lebensversicherung
Sie erhalten Ihre eingezahlten Beiträge zurück. Zusätzlich haben Sie vermutlich Anspruch auf Nutzungsersatz – also die Erträge, die der Versicherer mit Ihrem Kapital erwirtschaftet hat. Das kann mehrere Tausend Euro zusätzlich bedeuten.
Ja, deutlich. Bei einer Kündigung erhalten Sie meist nur den Rückkaufswert. Ein Widerruf kann hingegen zu einer vollständigen Rückzahlung Ihrer Beiträge plus Zinsen führen.
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Rürup (Basisrente)
Die Rürup Rente und die Basisrente bezeichnen dasselbe Altersvorsorgeprodukt. Offiziell wird diese Form der privaten Vorsorge, die im Jahr 2005 eingeführt wurde, als Basisrente bezeichnet. Im Alltag hat sich jedoch der Begriff Rürup Rente eingebürgert. Dieser Name geht auf den Ökonomen Hans Adalbert Rürup zurück, der eine zentrale Rolle bei der Ausarbeitung dieses Vorsorgemodells spielte.
Rürup gehörte außerdem der Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme an. Diese Kommission wurde 2002 von der damaligen Bundesregierung unter Gerhard Schröder eingesetzt. Da die Medien sie schon früh als Rürup Kommission bezeichneten, übertrug sich dieser Name nach und nach auch auf die neue Altersvorsorgeform. Deshalb existieren heute zwei Begriffe für dasselbe Produkt.
Die Rürup Rente funktioniert im Kern ähnlich wie die gesetzliche Altersvorsorge. Sie ist steuerlich begünstigt und staatlich gefördert, verlangt aber auch, dass während des gesamten Berufslebens Beiträge eingezahlt werden. Eine reguläre Kündigung ist deshalb – wie bei der gesetzlichen Rente – nicht vorgesehen.
Wenn Sie den Vertrag dennoch beenden möchten, kommt als einzige Möglichkeit ein Widerruf in Betracht. Entscheidend ist dabei, ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Wir prüfen gern für Sie, ob in Ihrem Vertrag ein solcher Fehler vorliegt und ob ein Widerruf dadurch möglich ist.
Die Dauer eines solchen Verfahrens kann je nach individuellem Fall unterschiedlich ausfallen und wird im Einzelfall betrachtet. Maßgeblich sind vor allem die Reaktionsbereitschaft der Gegenseite sowie die Bearbeitungszeit des zuständigen Gerichts. Beide Faktoren haben entscheidenden Einfluss darauf, wie schnell der Anspruch durchgesetzt werden kann.
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