Lebensversicherung widerrufen und Geld zurückholen!
Über 250 Millionen Lebens- und Rentenversicherungen enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Widerruf noch heute möglich – auch bei gekündigten oder ausgelaufenen Verträgen.
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Und so funktioniert es!
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Bei positivem Ergebnis übergeben wir Ihren Fall – mit Ihrer Zustimmung – an eine unserer renommierten Partnerkanzleien, die auf genau solche Widerrufe spezialisiert ist. So sichern wir die bestmögliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Die Kanzlei fordert Ihre eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurück. Dank unseres Prozesskostenfinanzierers übernehmen Sie keine Kosten – Sie zahlen nur im Erfolgsfall eine Provision.
Rechtlicher Hintergrund – Ihre Chance auf Rückabwicklung & Zinsen
Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen dem 29. April 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, enthalten häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mehrfach entschieden, dass solche Verträge auch Jahre später noch widerrufen und rückabgewickelt werden können – selbst wenn sie bereits gekündigt oder ausgelaufen sind (BGH 07.05.2014 – IV ZR 76/11, BGH 29.07.2015 – IV ZR 384/14).
Was bedeutet das für Sie?
Bei erfolgreichem Widerruf erhalten Sie Ihre eingezahlten Beiträge zurück – und zusätzlich einen Nutzungsersatz: Der Versicherer ist verpflichtet, die mit Ihrem Kapital erzielten Erträge offenzulegen und zu erstatten. Je nach Vertragsverlauf kann dies eine zusätzliche Rückzahlung von mehreren tausend Euro bedeuten.
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Ein erfolgreicher Widerruf bringt Ihnen oft deutlich mehr zurück als eine reguläre Kündigung. Neben den eingezahlten Beiträgen erhalten Sie auch Zinsen – das kann mehrere Tausend Euro zusätzlich bedeuten.
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Häufig gestellte Fragen
Ja – insbesondere bei Verträgen, die zwischen dem 29. April 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden. Der BGH hat entschieden, dass fehlerhafte Widerrufsbelehrungen dazu führen können, dass ein Widerruf auch Jahre später noch möglich ist.
Sie erhalten Ihre eingezahlten Beiträge zurück. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf Nutzungsersatz – also die Erträge, die der Versicherer mit Ihrem Kapital erwirtschaftet hat. Das kann mehrere Tausend Euro zusätzlich bedeuten.
Ja, deutlich. Bei einer Kündigung erhalten Sie meist nur den Rückkaufswert. Ein Widerruf kann hingegen zu einer vollständigen Rückzahlung Ihrer Beiträge plus Zinsen führen.
Ihre Unterlagen werden von spezialisierten Experten geprüft – kostenfrei, unverbindlich und ohne finanzielles Risiko für Sie.
Der Nutzungsersatz muss konkret nachgewiesen werden. In einem Fall schätzte das OLG Stuttgart den Zinssatz anhand von Geschäftsberichten auf 4,02 %, was zu einem zusätzlichen Betrag von 3.500 € führte. Pauschale Forderungen sind nicht zulässig.