EuGH Urteil: Mehr Rechte für Betroffene der DSGVO
Sie sind von einem Datenleck betroffen? Ihnen steht ein Schadensersatz zu!
In den letzten Jahren haben viele Unternehmen Datenlecks erfahren, bei denen sensible Daten von Millionen von Kunden im Dark Web verkauft wurden. Einige Beispiele hierfür sind Facebook, myfitnesspal, Twitter, Deezer und Adobe. Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, müssen gemäß Artikel 34 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ihre Kunden unverzüglich informieren, wenn es zu einem Datenleck gekommen ist.
Neues EuGH Urteil im Sinne der Betroffenen
Bei welchen Unternehmen kam bisher ein Datenleck vor?
Unter den betroffenen Unternehmen sind Facebook, Adobe, myfitnesspal, Twitter und Deezer. Es ist wichtig, dass Betroffene sich bewusst sind, dass diese Unternehmen und somit auch Sie Opfer von Datenlecks geworden sind und dass ihre Kundendaten gestohlen und möglicherweise zum Verkauf im Dark Web angeboten wurden.