Der BMW-Dieselskandal reiht sich in die Serie von Abgasmanipulationen ein, die die Automobilbranche erschüttert haben. Ermittlungen und Gerichtsurteile zeigen: In zahlreichen BMW-Dieselfahrzeugen wurden unzulässige Abschalteinrichtungen wie Thermofenster verbaut. Diese sorgen dafür, dass die Abgasreinigung nur unter bestimmten Bedingungen funktioniert – im Alltag stoßen die Fahrzeuge deutlich mehr Stickoxide aus als erlaubt.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat bereits Rückrufe für Modelle wie den BMW X3 sowie die 5er- und 7er-Reihe angeordnet. Experten gehen davon aus, dass weitere Modelle betroffen sind.
Betroffene BMW-Modelle im Abgasskandal
Nach aktuellen Informationen sind unter anderem folgende Dieselmodelle involviert:
- BMW 116d, 318d, 320d
- BMW 420d, 520d, 525d
- BMW 750d
- BMW X1, X3, X5
- und viele weitere mehr.
Auch Fahrzeuge der Marke Mini, wie der Mini Cooper Countryman, wurden in Urteilen genannt.
Ihre Rechte als BMW-Besitzer
- Schadensersatz: Bis zu 10 % des Kaufpreises oder mehr.
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Gerichtsurteile - BMW muss zahlen!
Die Rechtsprechung ist eindeutig: Das Oberlandesgericht München hat Klägern bereits Schadensersatz in Höhe von bis zu zehn Prozent des Kaufpreises zugesprochen. Auch weitere Urteile aus Köln, Bremen und Dresden bestätigen, dass BMW für den Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen haftet. Besonders wegweisend ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH): Verbraucher haben selbst dann Anspruch auf Entschädigung, wenn der Hersteller lediglich fahrlässig gehandelt hat – und zwar ohne eine starre Obergrenze von 15 Prozent.
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