So funktioniert Claimback
Unsere Partnerkanzleien sind bekannt aus:
- Kunden vertrauen uns
- 0
- Euro Schadensersatz über Partnerkanzleien eingefordert
- 0
- Partneranwälte in Zusammenarbeit mit Claimback
- 0
Wie viel Geld bekomme ich zurück?
- Kein Schadensersatz
- Drohende Stilllegung
- Drohende Fahrverbote
- Geringer Verkaufspreis
- Drohende Motorschäden bei Software Update

- 0,-€ Kostenrisiko
- Zeitaufwand: 2 Minuten
- Höchste Erfolgschancen
- Erfahrenes Team aus TOP Anwälten
- Absolut stress- und risikofrei
- Großer Prozessfinanzierer als Partner
- Maximale Schadenssumme
- Anwalts- und Prozesskostenrisiko
- Hoher Zeitaufwand
- Erfolgschancen unklar
- Mitunter wenig Erfahrung
- Hoher Stressfaktor
Häufig gestellte Fragen
Zahlreiche Dieselmodelle von BMW und MINI mit Euro-5- oder Euro-6-Norm sind in den Abgasskandal verwickelt. Nach Angaben der Behörden wurden in diesen Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen eingesetzt. Als Fahrzeughalter kannst Du daher möglicherweise Schadensersatz fordern – bis zu 10 % des ursprünglichen Kaufpreises, auch wenn Du das Auto inzwischen verkauft hast. Mit einer kostenlosen Überprüfung bei Claimback kannst Du schnell und unkompliziert herausfinden, ob Dein Fahrzeug betroffen ist und ob Deine Ansprüche noch geltend gemacht werden können.
Ob Deine Ansprüche bereits verjährt sind, hängt vom jeweiligen Motor und Modell ab und muss individuell geprüft werden. Besonders im Abgasskandal zeigt sich immer wieder, dass Verjährungsfristen unter bestimmten rechtlichen Gesichtspunkten deutlich verlängert werden können. Deshalb solltest Du Deine Ansprüche unbedingt durch unsere Partnerkanzleien überprüfen lassen. Im besten Fall besteht sogar die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche bis zu 10 Jahre rückwirkend ab Kaufdatum geltend zu machen.
Melde Dich kostenlos bei Claimback an. Gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien prüfen wir auf Basis Deiner Fahrzeugdaten, ob Dein Diesel betroffen ist, ob eine Verjährung ausgeschlossen werden kann und ob Dir eine Entschädigung zusteht.
Solltest Du ein Schreiben vom Hersteller erhalten haben, ist Dein Diesel vom Abgasskandal betroffen. In diesem Fall hast Du einen Wertverlust erlitten und kannst Schadensersatz fordern – vorausgesetzt, Deine Ansprüche sind noch nicht verjährt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du bereits ein Software-Update hast durchführen lassen oder nicht.
Auch nach einem durchgeführten Update bleibt Dein Anspruch bestehen, da die langfristigen Auswirkungen auf Leistung, Verbrauch und Lebensdauer des Fahrzeugs noch nicht abschließend geklärt sind.
Du bist betroffen, wenn Dein Diesel in Deiner Stadt wegen Fahrverboten nicht mehr fahren darf. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kämpft bundesweit für „Saubere Luft“ und setzt Diesel-Fahrverbote in zahlreichen Städten per Gericht durch. Bereits in über 12 Städten gibt es rechtskräftige Urteile – es ist also wahrscheinlich, dass auch Deine Stadt betroffen ist oder bald betroffen sein wird.
Solltest Du der Aufforderung zum Software-Update nicht folgen, droht sogar die Stilllegung Deines Fahrzeugs durch die Zulassungsstelle.
Beim Verkauf Deines Diesels musst Du zudem mit erheblichen Wertverlusten rechnen – ein klarer finanzieller Nachteil. Aus diesem Grund hast Du Anspruch auf Schadensersatz.
Auch wenn Du Deinen Diesel als Gebrauchtwagen gekauft hast, kannst Du Schadensersatz geltend machen. Die sogenannte Nutzungsentschädigung, die vom Kaufpreis abgezogen wird, richtet sich dabei nach dem Kilometerstand zum Zeitpunkt des Kaufs.
Melde Dich jetzt kostenlos bei Claimback an. Zusammen mit unseren Partnerkanzleien prüfen wir, ob Dein Fahrzeug betroffen ist, ob eine Verjährung ausgeschlossen werden kann und ob Dir eine Entschädigung zusteht. Sobald wir alle erforderlichen Angaben von Dir haben, erfährst Du außerdem, mit welcher Höhe an Schadensersatz Du rechnen kannst.
Selbst wenn Du Deinen Diesel bereits verkauft hast, kannst Du weiterhin Anspruch auf Entschädigung haben – unabhängig davon, ob ein Software-Update durchgeführt wurde oder nicht.
Melde Dich kostenlos bei Claimback an. Gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien prüfen wir, ob Dein Fahrzeug betroffen ist, ob Deine Ansprüche noch nicht verjährt sind und ob Dir Schadensersatz zusteht. Sobald uns alle relevanten Informationen vorliegen, erfährst Du auch, mit welcher Entschädigung Du rechnen kannst.
Ein Prozessfinanzierer übernimmt alle anfallenden Kosten des Verfahrens – darunter Anwalts-, Gerichts- und mögliche Kosten der Gegenseite. Im Gegenzug erhält er im Erfolgsfall eine Erfolgsbeteiligung. Für Dich bedeutet das: Du gehst keinerlei Kostenrisiko ein, selbst wenn der Prozess nicht gewonnen wird. Kommt es zu einer erfolgreichen Entschädigung, profitierst Du davon – ohne vorher eigene Ausgaben gehabt zu haben.
Sobald Du Dich bei Claimback anmeldest und Deine Unterlagen einreichst, prüfen unsere Spezialisten Deine Anmeldung umgehend. Nach Mandatserteilung wird Dein Anspruch zunächst außergerichtlich geltend gemacht. Wird dieser abgelehnt, reicht unsere Partnerkanzlei kurzfristig Klage beim zuständigen Gericht ein. Die Verfahrensdauer hängt unter anderem von der Auslastung des jeweiligen Gerichts ab. Die erstrittene Entschädigung wird nach einem rechtskräftigen Urteil oder einer außergerichtlichen Einigung ausgezahlt und von der Kanzlei direkt auf Dein Bankkonto überwiesen.
Auch bei einem Dieselkreditkauf bleibt Dein Anspruch auf Schadensersatz in der Regel bestehen.