Dieselskandal: BGH-Urteil vom 26. Juni 2023 erleichtert die Durchsetzung von Schadensersatz­forderungen

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Dieselskandal

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Auto bereits verkauft?

Haben Sie Ihren durch den Abgasskandal betroffenen Diesel bereits mit Wertverlust weiterverkauft oder in Zahlung gegeben? Ihnen steht als Geschädigter trotzdem ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Diesen erhalten Sie zusätzlich zum bereits erzielten Verkaufspreis / zur Inzahlungnahme – nach erfolgreicher Durchsetzung Ihres Anspruches.

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Häufig gestellte Fragen

Ist mein Diesel betroffen?

Ist mein Anspruch verjährt?

Habe ich einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn ich zu einem Software-Update aufgefordert wurde oder bereits habe durchführen lassen?

Bin ich durch die Folgen des Abgasskandals direkt betroffen?

Ich habe einen gebrauchten Diesel gekauft – gilt auch hierfür ein Schadensanspruch?

Ich habe mein Diesel bereits verkauft – habe ich trotzdem ein Anrecht auf Entschädigung?

Ich habe keine Rechtsschutzversicherung – kann Claimback helfen?

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung – werden die Prozesskosten übernommen?

Was bedeutet eine 100% Kostenübernahme?

Wann wird mein Schadensanspruch ausgezahlt?

Mein Diesel ist finanziert. Ändert das etwas an meinen Schadensansprüchen?