So funktioniert Claimback
- Kunden vertrauen uns
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- Schadensersatzanspruch über Partnerkanzleien geltend gemacht
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Unsere Partnerkanzlei LEO
Dank juristischer Expertise, strategischem Vorgehen und der Zusammenarbeit mit Prozesskostenfinanzierern und Rechtsschutzversicherungen sorgen Claimback und die Münchner Kanzlei LEO dafür, dass rechtliche Unterstützung wirkungsvoll und finanziell zugänglich bleibt. Gemeinsam bieten wir unseren Kunden eine starke und verlässliche rechtliche Begleitung.
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Häufig gestellte Fragen
Ob Ihre Ansprüche bereits verjährt sind, hängt vom jeweiligen Motor und Modell ab und muss individuell geprüft werden. Gerade im Abgasskandal zeigt sich immer wieder, dass Verjährungsfristen unter bestimmten rechtlichen Gesichtspunkten deutlich verlängert werden können. Daher sollten Sie Ihre Ansprüche unbedingt durch unsere Partnerkanzleien prüfen lassen. Im besten Fall besteht für Ihr Unternehmen sogar die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche bis zu zehn Jahre rückwirkend ab Kaufdatum geltend zu machen.
Registrieren Sie sich kostenlos bei Claimback. Gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien prüfen wir auf Grundlage Ihrer Fahrzeugdaten, ob Ihre Dieselmodelle betroffen sind, ob eine Verjährung ausgeschlossen werden kann und ob Ihrem Unternehmen eine Entschädigung zusteht.
Auch wenn Ihr Unternehmen einen Diesel als Gebrauchtfahrzeug erworben hat, können Sie grundsätzlich Schadensersatz geltend machen. Die sogenannte Nutzungsentschädigung, die vom erstattungsfähigen Kaufpreis abgezogen wird, richtet sich dabei nach dem Kilometerstand zum Zeitpunkt des Erwerbs durch Ihr Unternehmen.
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos bei Claimback. Gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien prüfen wir, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, ob eine Verjährung ausgeschlossen werden kann und ob Ihrem Unternehmen eine Entschädigung zusteht. Sobald alle erforderlichen Angaben vorliegen, erfahren Sie zudem, mit welcher Höhe an Schadensersatz Sie rechnen können.
Auch wenn Ihr Unternehmen das betreffende Dieselfahrzeug bereits verkauft hat, können weiterhin Entschädigungsansprüche bestehen, unabhängig davon, ob ein Software Update durchgeführt wurde oder nicht.
Registrieren Sie sich kostenlos bei Claimback. Gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien prüfen wir, ob Ihr Fahrzeug betroffen war, ob Ihre Ansprüche noch nicht verjährt sind und ob Ihrem Unternehmen Schadensersatz zusteht. Sobald uns alle relevanten Informationen vorliegen, erhalten Sie außerdem eine Einschätzung zur möglichen Höhe der Entschädigung.