Geld zurückholen: Anspruch sichern

BMW Diesel: Jetzt Anspruch sichern!

Starten Sie die kostenlose Prüfung und erfahren Sie, ob Ihr Unternehmen Geld für BMW‑ oder MINI‑Diesel zurückerhalten kann – unabhängig davon, ob das Fahrzeug neu oder gebraucht erworben wurde und ob es noch in Ihrem Bestand ist oder bereits veräußert wurde.

So funktioniert Claimback

In nur wenigen Minuten zur Prüfung starten
Registrieren Sie sich bequem online und übermitteln Sie Ihre Unterlagen (zum Beispiel Kaufvertrag oder Verkaufsvertrag) mit nur wenigen Klicks. Unsere Experten prüfen Ihre Angaben kostenlos und unverbindlich und Sie erfahren schnell, ob für Ihr Unternehmen ein Anspruch besteht.
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Ihr Anliegen in besten Händen
Bei einem positiven Ergebnis übergeben wir Ihren Fall, selbstverständlich nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung, an eine unserer renommierten Partnerkanzleien, die auf solche Diesel-Fälle spezialisiert ist. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass die Ansprüche Ihres Unternehmens bestmöglich durchgesetzt werden.
Dein Fall in besten Händen
Rückzahlung sichern – ohne eigenes Kostenrisiko

Die Kanzlei setzt für Sie eine Rückzahlung von bis zu 10 % des Kaufpreises durch. Dank unseres Prozesskostenfinanzierers tragen Sie keine Kosten im Voraus und eine Erfolgsbeteiligung fällt nur im Erfolgsfall an.

Rückzahlung erhalten – ohne eigenes Kostenrisiko
Kunden vertrauen uns
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Schadensersatzanspruch über Partnerkanzleien geltend gemacht
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Partneranwälte in Zusammenarbeit mit Claimback
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Wie viel Geld bekommen Sie zurück?

Unsere Partnerkanzlei LEO

 
Mit LEO Rechtsanwälte verbindet uns eine langjährige und erfolgreiche Zusammenarbeit. Die Anwälte der Kanzlei LEO sind auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Dieselskandal spezialisiert und haben insbesondere im BMW Abgasskandal echte Pionierarbeit geleistet. Die Kanzlei zählt zu den führenden Experten im Verbraucherrecht und setzt sich mit großem Engagement für geschädigte Verbraucher ein.

 

Dank juristischer Expertise, strategischem Vorgehen und der Zusammenarbeit mit Prozesskostenfinanzierern und Rechtsschutzversicherungen sorgen Claimback und die Münchner Kanzlei LEO dafür, dass rechtliche Unterstützung wirkungsvoll und finanziell zugänglich bleibt. Gemeinsam bieten wir unseren Kunden eine starke und verlässliche rechtliche Begleitung.

 

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Anzahl gekaufter BMW- oder Mini Dieselfahrzeuge in den letzten 10 Jahren*

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Häufig gestellte Fragen

Zahlreiche Dieselmodelle von BMW und MINI mit Euro 5 oder Euro 6 sind vom Abgasskandal betroffen. Nach Angaben der Behörden wurden in diesen Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen eingesetzt. Als gewerblicher Fahrzeughalter oder Fuhrparkbetreiber können Sie daher möglicherweise Schadensersatz geltend machen. In vielen Fällen ist eine Erstattung von bis zu zehn Prozent des ursprünglichen Kaufpreises möglich, auch wenn das betreffende Fahrzeug bereits veräußert wurde. Mit der kostenlosen Überprüfung durch Claimback können Sie schnell und unkompliziert feststellen, ob Ihre Unternehmensfahrzeuge betroffen sind und ob Ihre Ansprüche noch durchsetzbar sind.

Ob Ihre Ansprüche bereits verjährt sind, hängt vom jeweiligen Motor und Modell ab und muss individuell geprüft werden. Gerade im Abgasskandal zeigt sich immer wieder, dass Verjährungsfristen unter bestimmten rechtlichen Gesichtspunkten deutlich verlängert werden können. Daher sollten Sie Ihre Ansprüche unbedingt durch unsere Partnerkanzleien prüfen lassen. Im besten Fall besteht für Ihr Unternehmen sogar die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche bis zu zehn Jahre rückwirkend ab Kaufdatum geltend zu machen.

Registrieren Sie sich kostenlos bei Claimback. Gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien prüfen wir auf Grundlage Ihrer Fahrzeugdaten, ob Ihre Dieselmodelle betroffen sind, ob eine Verjährung ausgeschlossen werden kann und ob Ihrem Unternehmen eine Entschädigung zusteht.

Auch wenn Ihr Unternehmen einen Diesel als Gebrauchtfahrzeug erworben hat, können Sie grundsätzlich Schadensersatz geltend machen. Die sogenannte Nutzungsentschädigung, die vom erstattungsfähigen Kaufpreis abgezogen wird, richtet sich dabei nach dem Kilometerstand zum Zeitpunkt des Erwerbs durch Ihr Unternehmen.

Registrieren Sie sich jetzt kostenlos bei Claimback. Gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien prüfen wir, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, ob eine Verjährung ausgeschlossen werden kann und ob Ihrem Unternehmen eine Entschädigung zusteht. Sobald alle erforderlichen Angaben vorliegen, erfahren Sie zudem, mit welcher Höhe an Schadensersatz Sie rechnen können.

Auch wenn Ihr Unternehmen das betreffende Dieselfahrzeug bereits verkauft hat, können weiterhin Entschädigungsansprüche bestehen, unabhängig davon, ob ein Software Update durchgeführt wurde oder nicht.

 

Registrieren Sie sich kostenlos bei Claimback. Gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien prüfen wir, ob Ihr Fahrzeug betroffen war, ob Ihre Ansprüche noch nicht verjährt sind und ob Ihrem Unternehmen Schadensersatz zusteht. Sobald uns alle relevanten Informationen vorliegen, erhalten Sie außerdem eine Einschätzung zur möglichen Höhe der Entschädigung.

Ein Prozessfinanzierer übernimmt sämtliche Kosten des Verfahrens. Dazu gehören Anwaltskosten, Gerichtskosten sowie mögliche Kosten der Gegenseite. Im Gegenzug erhält der Finanzierer nur im Erfolgsfall eine Beteiligung am erzielten Betrag. Für Ihr Unternehmen bedeutet das, dass Sie keinerlei Kostenrisiko eingehen, selbst wenn der Prozess nicht gewonnen wird. Im Fall einer erfolgreichen Entschädigung profitieren Sie unmittelbar, ohne zuvor eigene Ausgaben tätigen zu müssen.